Satzung

Auszug aus der Satzung der Gesellschaft für Musikgeschichte in Baden-Württemberg e.V. (GMG) in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 26. Mai 2001.

§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen Gesellschaft für Musikgeschichte in Baden-Württemberg e.V. Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Tübingen eintragen.
(2) Sitz des Vereins ist Tübingen.

§ 2 Vereinszweck

(1) Zweck des Vereins ist die Erforschung der Geschichte der Musik in Baden-Württemberg, die Erfassung der landeskundlichen Quellen auf wissenschaftlicher Basis und die Sammlung, Erschließung und Erhaltung der musikalischen Denk­mäler. Der Verein bedient sich dazu der engen Zusammenarbeit mit dem Musik­wissenschaftlichen Institut der Universität Tübingen.
(2) Der Verein führt zur Erreichung dieses Zweckes insbesondere folgende Maß­nahmen durch:

  1. Veröffentlichung von Sammlungskatalogen.
  2. Herausgabe von Musikwerken in geeigneten Reihen.
  3. Publikation von Studien zur Musikgeschichte des Landes in einer Zeitschrift und in einer Monographienreihe.
  4. Herausgabe von Tonträgern.
  5. Veranstaltungen wie Symposien, Vorträge, Konzerte, Exkursionen, etc.

§ 3 Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar wissenschaftliche und künstlerische Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

Die vollständige Satzung können Sie sich hier als pdf-Datei [452 KB] ansehen.


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